In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sind bestimmte Haftpflichtansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa Schäden aus beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten, aus Vermittlungs- und Finanzgeschäften, aus dem Abhandenkommen von Sachen sowie durch ständige Emissionen. Hier finden Sie den vollständigen Überblick über alle ausgeschlossenen Schadenarten.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
- 2.1. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige geleistete Leistungen;
- 2.2. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlichen Tätigkeit;
- 2.3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- 2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- 2.5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- 2.6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
- 2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung;
- 2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie aus Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- 2.9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- 2.10. aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leistungs- und Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
- 2.11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung;
- 2.12. aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- 2.13. durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentversion: 2016.02
Was bedeutet das konkret?
Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt nicht jeden denkbaren Schadenfall ab. Bestimmte Bereiche – vor allem solche, die einen beruflichen, gewerblichen oder wirtschaftlichen Hintergrund haben – sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Schäden aus hergestellten oder gelieferten Sachen, aus beratenden und planenden Tätigkeiten, aus Finanz- und Vermittlungsgeschäften, aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen sowie aus dem Verlust von Sachen. Diese Aufzählung hilft Ihnen einzuordnen, welche Ansprüche nicht über den Vertrag geltend gemacht werden können.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus beratender oder planender Tätigkeit versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlichen Tätigkeit.
Ist der Verlust von Geld oder Wertsachen abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
Gilt der Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung.
Sind Schäden durch ständige Emissionen versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden durch ständige Emissionen, zum Beispiel durch Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen.
Sind Finanz- und Vermittlungsgeschäfte mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden aus Vermittlungsgeschäften aller Art.