In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ist die Entschädigungsleistung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt zudem eine Höchstgrenze, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für die Begrenzung der Leistungen:
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt pro Schadenfall höchstens so viel, wie als Versicherungssumme vereinbart wurde. Innerhalb eines Versicherungsjahres gibt es zusätzlich eine Obergrenze für alle Schadenfälle zusammen: Diese liegt in der Regel beim Doppelten der vereinbarten Versicherungssumme, wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem einzelnen Versicherungsfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Gibt es eine Obergrenze für ein ganzes Versicherungsjahr?
Ja. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Kann von der Jahresbegrenzung abgewichen werden?
Die Begrenzung auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Worauf beziehen sich die genannten Begrenzungen?
Die Begrenzungen beziehen sich auf die vereinbarten Versicherungssummen – je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.