In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung erstreckt sich der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen auch auf andere Personen als den Versicherungsnehmer. Hier erfahren Sie, welche Bestimmungen für Mitversicherte gelten, wie es sich mit der Vorsorgeversicherung verhält und wer die Rechte aus dem Vertrag ausübt.
Erstreckung der Versicherung auf mitversicherte Personen (27.1.):
Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden.
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
Ausübung der Rechte und Erfüllung der Obliegenheiten (27.2.):
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz nicht nur für Sie selbst, sondern auch für weitere Personen gilt, werden diese so behandelt, als wären für sie dieselben Vertragsregeln maßgeblich. Für die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bleibt jedoch der Versicherungsnehmer die zentrale Ansprechperson.
Häufige Fragen
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Bestimmungen wie für den Versicherungsnehmer?
Ja. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für neue Risiken bei Mitversicherten?
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.