Steigt die Prämie in der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung durch eine Prämienangleichung ohne Änderung des Versicherungsschutzes, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung – mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen:
- mit sofortiger Wirkung,
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung steigt, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz verändert, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Dafür haben Sie ab dem Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Der Versicherer muss Sie in dieser Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen und Sie rechtzeitig – spätestens einen Monat vor Wirksamwerden – informieren. Steigt der Beitrag lediglich wegen einer höheren Versicherungsteuer, besteht dieses Kündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Prämienangleichung kündigen?
Wenn sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß Ziff. 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen.
Ab wann wirkt die Kündigung?
Die Kündigung wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Kann ich auch bei höherer Versicherungsteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.