In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Rahmen des Vertrages mitversichert. Erfahren Sie, was zum Gegenstand der Versicherung zählt und welche Versicherungsfälle abgedeckt sind.
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit des Vertrags eingetreten sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch reine Vermögensschäden. Entscheidend ist, dass der zugrunde liegende Versicherungsfall in die Zeit fällt, in der der Vertrag wirksam ist. Maßgeblich ist dabei die gesetzliche Haftpflicht nach den zugrunde liegenden Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB.
Welche Versicherungsfälle sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Vertrags eingetreten sind.
Auf welche Bedingungen bezieht sich die Mitversicherung von Vermögensschäden?
Die Mitversicherung bezieht sich auf Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung).
Um welche Art der Haftpflicht geht es beim Gegenstand der Versicherung?
Es geht um die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden.
Dokumentversion: 2016.02