In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt eine Prämienzahlung per SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig, wenn der Betrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Wann eine Zahlung trotz gescheiterter Einziehung noch fristgerecht ist und wann der Versicherer Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen darf, erfahren Sie hier.
Zahlung als rechtzeitig bei vereinbartem Einzug:
Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Einzug ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht möglich:
Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Widerruf des Mandats oder vom Versicherungsnehmer zu vertretende Gründe:
Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass die Prämie nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Solange der Einzug per Lastschrift funktioniert und Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen, gilt Ihre Zahlung als pünktlich. Scheitert der Einzug ohne Ihr Verschulden, bleibt die Zahlung fristgerecht, wenn Sie nach einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlen. Haben Sie den Einzug dagegen selbst verhindert – etwa durch Widerruf des Mandats –, kann der Versicherer künftig eine Zahlung ohne Lastschrift verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Zahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Kann die Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie das Mandat widerrufen haben oder den fehlgeschlagenen Einzug aus anderen Gründen zu vertreten haben, darf der Versicherer künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Muss ich die Prämie in diesem Fall von selbst überweisen?
Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden sind.