In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung müssen Versicherungsnehmer nach Aufforderung Änderungen des versicherten Risikos innerhalb eines Monats mitteilen. Auf dieser Basis wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt – mit Regeln zu Nachzahlung, Rückerstattung und einer möglichen Vertragsstrafe bei unrichtigen Angaben.
13.1. Mitteilungspflicht bei Risikoänderungen:
- Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind.
- Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgen.
- Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
- Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Prämienunterschiedes verlangen.
- Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
13.2. Berichtigung der Prämie (Prämienregulierung):
- Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Prämienregulierung).
- Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
- Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht unterschritten werden.
- Alle entsprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen der Mindestprämie werden berücksichtigt.
13.3. Folgen unterlassener oder verspäteter Mitteilung:
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Prämie verlangen.
- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Prämienregulierung statt.
- Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten.
13.4. Verträge mit Prämienvorauszahlung:
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr versichertes Risiko ändert, sollen Sie das nach Aufforderung des Versicherers rechtzeitig melden. Anhand dieser Angaben wird Ihr Beitrag angepasst – nach oben oder unten. Melden Sie eine Änderung nicht oder zu spät, kann das zu einer Nachzahlung führen, und eine Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge ist an eine Frist gebunden. Bei bewusst falschen Angaben droht zudem eine Vertragsstrafe.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich Änderungen des Risikos mitteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Ab wann wird die Prämie berichtigt?
Die Prämie wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Die vereinbarte Mindestprämie darf dabei nicht unterschritten werden.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung nicht rechtzeitig mache?
Der Versicherer kann für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe der bereits in Rechnung gestellten Prämie verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Prämienregulierung statt.
Bekomme ich zu viel gezahlte Prämie zurück?
Eine zu viel gezahlte Prämie wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten.
Welche Folgen haben unrichtige Angaben?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Prämienunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Dokumentversion: 2016.02