In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Verjährung bis zur Entscheidung gehemmt.
30.1. Verjährungsfrist:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
30.2. Hemmung der Verjährung:
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, sonst können sie verjähren. Diese Frist beträgt drei Jahre und berechnet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, läuft die Frist während der Bearbeitung nicht weiter, bis die Entscheidung des Versicherers schriftlich mitgeteilt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Bis wann ist die Verjährung nach einer Anmeldung gehemmt?
Die Hemmung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.