In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung kann das Versicherungsverhältnis nach einem Versicherungsfall gekündigt werden – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der Zustellung einer Klage. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und ab wann die Kündigung wirksam wird.
19.1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
19.2. Wirksamwerden der Kündigung
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Auslöser können eine geleistete Schadensersatzzahlung, eine zu Unrecht abgelehnte Freistellung oder eine gerichtlich zugestellte Klage sein. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat, und je nachdem, wer kündigt, wird sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet hat, den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2016.02