In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Nicht versichert sind:
a) Elektrofahrräder, für die eine Zulassungsund Versicherungspflicht besteht;
b) gewerblich im Rahmen von Kurierund/oder Auslieferungsdiensten (wie Post, Paket, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
c) Fahrräder, deren Nutzen unmittelbar der Ausübung eines Gewerbes dienen und / oder die rein für Marketingund Verkaufszwecke eingesetzt werden (z.B. Fahrräder als Werbefläche, Foodbikes, Coffeebikes und ähnliche Nutzungen);
d) Eigenbauten;
e) Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;
f) DirtBikes;
g) Fahrräder, für die keine Originalhändlerrechnung über den Neukauf vorliegt;
h) Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Originalhändlerrechnung über den Neukauf und ohne einen Privatkaufvertrag erworben wurden;
i) Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden,
Ausnahme: Es handelt sich um ein Dienstrad, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und selbst versichern müssen;
j) nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile wie z. B. Navigationssysteme, ActionCams, Smartphones.
2. Versicherte Gefahren und Schäden
Sie können mit uns vereinbaren, gegen welche der folgenden Gefahren und Schäden Ihr Fahrrad versichert sein soll.
Von den nachstehend unter den Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Gefahren und Schäden besteht Versicherungsschutz nur für solche, die Sie mit uns vereinbart haben und die im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert sind.
Dokumentversion: 2024.07