In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Schutzbrief sofern vereinbart:
2.3.1. Voraussetzungen für unsere Leistung
Das Fahrrad kann aufgrund einer Panne nicht mehr genutzt werden oder Sie sind aufgrund eines Unfalls mit dem versicherten Fahrrad nicht mehr in der Lage, die Fahrt fortzusetzen.
Als Panne gilt eine Störung durch Betriebs, Bremsoder Bruchschaden, sowie durch Unfall gemäß Ziffer 2.2.1 a) am versicherten Fahrrad, aufgrund dessen der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Nach einem Schadenfall unterstützen wir Sie und übernehmen die Kosten für nachfolgende Hilfeleistungen, um Sie schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Voraussetzung ist, dass Sie uns Ihren Schaden über unsere Notrufnummer melden. Die Notrufnummer (24 Stunden Erreichbarkeit) entnehmen Sie bitte unserer Homepage
www.janitos.de
2.3.2. Die nachfolgenden Leistungen werden ausschließlich in Deutschland und Österreich erbracht.
a) Pannenhilfe;
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrrads am Schadenbzw. Leistungsort, sofern diese mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
Für nicht von uns organisierte Pannenhilfe übernehmen wir Kosten bis 50 EUR.
b) Abschlepphilfe;
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die Kosten hierfür. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnort.
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Abschleppkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
c) Bergung;
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung und Abtransport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
d) Weiteroder Rückfahrt;
Wir übernehmen die Kosten für die
• Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
• Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
• Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll,
bis zur Höhe von 500 EUR
e) Ersatzfahrrad;
Wir übernehmen die Kosten für ein Ersatzfahrrad bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, längstens jedoch für 7 Tage.
Unsere Entschädigung ist auf maximal 50 EUR je Tag begrenzt.
Nehmen Sie die Leistungen Weiterund Rückfahrt gemäß d) in Anspruch, übernehmen wir keine Kosten für ein Ersatzfahrrad.
f) Übernachtungskosten;
Wir übernehmen die tatsächlich angefallenen Kosten für erforderliche Übernachtungen bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist, längstens jedoch für 5 Nächte. Unsere Entschädigung ist auf 80 EUR je Übernachtung begrenzt.
Nehmen Sie die Leistungen Weiterund Rückfahrt gemäß d) in Anspruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
g) FahrradRücktransport;
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen wiederhergestellt werden, und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgen wir für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person.
Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt, sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
h) FahrradVerschrottung;
Muss das versicherte Fahrrad verschrottet werden, übernehmen wir die Kosten hierfür sowie die Transportkosten vom Schadenzum Entsorgungsort.
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Sofern Gepäck zum Wohnort transportiert werden muss, übernehmen wir die Kosten des Transportes bis zum Wert der Bahnfracht.
2.3.3. Die Leistungen nach d) bis f) erbringen wir auch, wenn Ihnen auf einer Reise das versicherte Fahrrad gestohlen wurde, Sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet haben, und diese Leistungen erforderlich waren.
3. Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Dokumentversion: 2024.07
2.3.1. Voraussetzungen für unsere Leistung
Das Fahrrad kann aufgrund einer Panne nicht mehr genutzt werden oder Sie sind aufgrund eines Unfalls mit dem versicherten Fahrrad nicht mehr in der Lage, die Fahrt fortzusetzen.
Als Panne gilt eine Störung durch Betriebs, Bremsoder Bruchschaden, sowie durch Unfall gemäß Ziffer 2.2.1 a) am versicherten Fahrrad, aufgrund dessen der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Nach einem Schadenfall unterstützen wir Sie und übernehmen die Kosten für nachfolgende Hilfeleistungen, um Sie schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Voraussetzung ist, dass Sie uns Ihren Schaden über unsere Notrufnummer melden. Die Notrufnummer (24 Stunden Erreichbarkeit) entnehmen Sie bitte unserer Homepage
www.janitos.de
2.3.2. Die nachfolgenden Leistungen werden ausschließlich in Deutschland und Österreich erbracht.
a) Pannenhilfe;
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrrads am Schadenbzw. Leistungsort, sofern diese mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
Für nicht von uns organisierte Pannenhilfe übernehmen wir Kosten bis 50 EUR.
b) Abschlepphilfe;
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die Kosten hierfür. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnort.
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Abschleppkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
c) Bergung;
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung und Abtransport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
d) Weiteroder Rückfahrt;
Wir übernehmen die Kosten für die
• Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
• Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
• Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll,
bis zur Höhe von 500 EUR
e) Ersatzfahrrad;
Wir übernehmen die Kosten für ein Ersatzfahrrad bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, längstens jedoch für 7 Tage.
Unsere Entschädigung ist auf maximal 50 EUR je Tag begrenzt.
Nehmen Sie die Leistungen Weiterund Rückfahrt gemäß d) in Anspruch, übernehmen wir keine Kosten für ein Ersatzfahrrad.
f) Übernachtungskosten;
Wir übernehmen die tatsächlich angefallenen Kosten für erforderliche Übernachtungen bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist, längstens jedoch für 5 Nächte. Unsere Entschädigung ist auf 80 EUR je Übernachtung begrenzt.
Nehmen Sie die Leistungen Weiterund Rückfahrt gemäß d) in Anspruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
g) FahrradRücktransport;
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen wiederhergestellt werden, und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgen wir für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person.
Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt, sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
h) FahrradVerschrottung;
Muss das versicherte Fahrrad verschrottet werden, übernehmen wir die Kosten hierfür sowie die Transportkosten vom Schadenzum Entsorgungsort.
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Sofern Gepäck zum Wohnort transportiert werden muss, übernehmen wir die Kosten des Transportes bis zum Wert der Bahnfracht.
2.3.3. Die Leistungen nach d) bis f) erbringen wir auch, wenn Ihnen auf einer Reise das versicherte Fahrrad gestohlen wurde, Sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet haben, und diese Leistungen erforderlich waren.
3. Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Dokumentversion: 2024.07