In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Ausschlüsse KaskoSchutz:
Im Rahmen des KaskoSchutzes gemäß Ziffer 2.2 leisten wir nicht für:
a) Schäden, die nicht die Gebrauchsoder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lackoder ähnliche Schönheitsschäden);
b) Schäden durch Rost oder Oxidation;
c) Schäden durch Beoder Verarbeitung oder Reparatur;
d) Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z.B. Tuning) oder durch nicht fachgerechte Einoder Umbauten;
e) Schäden durch ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Reinigung oder Verwendung des Fahrrads und des Anhängers;
f) Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen;
g) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungsund Garantieansprüche);
h) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
i) Schäden, auch Verschleißschäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits vorhanden waren;
j) Schäden, die entstehen
• bei der Teilnahme an (Rad) Sportveranstaltungen, wenn das primäre Ziel auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben wird und eine Zeitmessung durchgeführt wird, sowie an zur Vorbereitung der (Rad) Sportveranstaltung von einem Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Trainings hierzu, bei denen die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird,
• bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (auch DownhillFahrten) und
• bei Fahrten auf Crossstrecken, in Bikeparks, Trailparks oder ähnlichen (auch inoffiziellen) Einrichtungen.
Dokumentversion: 2024.07
Im Rahmen des KaskoSchutzes gemäß Ziffer 2.2 leisten wir nicht für:
a) Schäden, die nicht die Gebrauchsoder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lackoder ähnliche Schönheitsschäden);
b) Schäden durch Rost oder Oxidation;
c) Schäden durch Beoder Verarbeitung oder Reparatur;
d) Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z.B. Tuning) oder durch nicht fachgerechte Einoder Umbauten;
e) Schäden durch ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Reinigung oder Verwendung des Fahrrads und des Anhängers;
f) Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen;
g) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungsund Garantieansprüche);
h) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
i) Schäden, auch Verschleißschäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits vorhanden waren;
j) Schäden, die entstehen
• bei der Teilnahme an (Rad) Sportveranstaltungen, wenn das primäre Ziel auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben wird und eine Zeitmessung durchgeführt wird, sowie an zur Vorbereitung der (Rad) Sportveranstaltung von einem Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Trainings hierzu, bei denen die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird,
• bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (auch DownhillFahrten) und
• bei Fahrten auf Crossstrecken, in Bikeparks, Trailparks oder ähnlichen (auch inoffiziellen) Einrichtungen.
Dokumentversion: 2024.07