In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für KaskoSchutz sofern vereinbart:
2.2.1. Wir leisten Entschädigung bei Schäden an versicherten Sachen durch
a) Unfall, Fallund Sturzschäden, Vandalismus;
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel einwirkendes Ereignis.
Hierzu zählt auch das Umfallen des Fahrrads (auch ohne äußere Einwirkung) und der Sturz mit dem Fahrrad sowie Vandalismus.
b) Naturgefahren Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Meteoriteneinschlag;
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erdoder Gesteinsmassen.
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schneeoder Eismassen.
Lawinen sind Schneeoder Eismassen, die an Berghängen niedergehen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, AscheEruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Ein Meteorit ist ein Festkörper kosmischen Ursprungs, der die Atmosphäre durchquert und die Erdoberfläche erreicht.
c) Brand, Explosion, Blitzschlag;
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
d) Elektronikschäden;
Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und Steuerungsgeräten durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder Feuchtigkeit.
e) Verschleiß des Akkus;
Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß des Akkus, sofern er in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
f) Verschleiß sonstiger Fahrradteile;
Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile in den ersten 5 Jahren ab Neukauf, sofern das Fahrrad zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages nicht älter als 12 Monate war. Die Altersberechnung beginnt mit dem Rechnungsdatum der Originalhändlerrechnung über den Neukauf.
g) Material, Produktionsund Konstruktionsfehler;
h) Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung;
i) Kabelschäden durch Kabelbruch, Tierbisse oder Kurzschluss.
2.2.2. Kaskoschäden an versicherten Mietfahrrädern gemäß Ziffer 1.1. b)
Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1. a) bis c) und h).
2.2.3. Kaskoschäden an versichertem Fahrradzubehör und Fahrradgepäck gemäß Ziffer 1.1 c)
Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1 a) bis c).
Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahrradgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07
2.2.1. Wir leisten Entschädigung bei Schäden an versicherten Sachen durch
a) Unfall, Fallund Sturzschäden, Vandalismus;
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel einwirkendes Ereignis.
Hierzu zählt auch das Umfallen des Fahrrads (auch ohne äußere Einwirkung) und der Sturz mit dem Fahrrad sowie Vandalismus.
b) Naturgefahren Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Meteoriteneinschlag;
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erdoder Gesteinsmassen.
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schneeoder Eismassen.
Lawinen sind Schneeoder Eismassen, die an Berghängen niedergehen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, AscheEruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Ein Meteorit ist ein Festkörper kosmischen Ursprungs, der die Atmosphäre durchquert und die Erdoberfläche erreicht.
c) Brand, Explosion, Blitzschlag;
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
d) Elektronikschäden;
Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und Steuerungsgeräten durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder Feuchtigkeit.
e) Verschleiß des Akkus;
Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß des Akkus, sofern er in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
f) Verschleiß sonstiger Fahrradteile;
Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile in den ersten 5 Jahren ab Neukauf, sofern das Fahrrad zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages nicht älter als 12 Monate war. Die Altersberechnung beginnt mit dem Rechnungsdatum der Originalhändlerrechnung über den Neukauf.
g) Material, Produktionsund Konstruktionsfehler;
h) Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung;
i) Kabelschäden durch Kabelbruch, Tierbisse oder Kurzschluss.
2.2.2. Kaskoschäden an versicherten Mietfahrrädern gemäß Ziffer 1.1. b)
Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1. a) bis c) und h).
2.2.3. Kaskoschäden an versichertem Fahrradzubehör und Fahrradgepäck gemäß Ziffer 1.1 c)
Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1 a) bis c).
Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahrradgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07