In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Versicherte Sachen:
a) Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne oder mit Tretunterstützung (Pedelec/EBike), sowie dessen Anhänger (auch für den Kinderund Tiertransport). Soweit im Folgenden der Begriff “Fahrrad“ verwendet wird, sind damit auch Pedelecs/EBikes gemeint.
b) Versichert sind alle Mietfahrräder, die Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person von einem gewerblichen Anbieter für den Zeitraum von maximal 7 Tagen mieten und nutzen. Dem gleichgesetzt sind Fahrräder, die durch eine Fachwerkstatt kostenlos zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Fahrrad nach Ziffer 1.1. a) in Reparatur befindet.
c) Versichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und / oder dem Gebrauch des Fahrrads dienende Teile (auch Ersatzakku, Ladegerät und Kabel), sowie die zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser oder sonstiger mitgeführte (auch elektronischer) Diebstahlsicherungen.
Ein Teil ist fest mit dem Fahrrad verbunden, wenn es nicht ohne Beschädigung oder nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Sind Laufräder oder der Sattel mit Schnellspannern befestigt, gelten auch diese als fest verbunden. Ebenso als fest verbunden gelten vom Hersteller für das Pedelec/EBike mitgelieferte Bordcomputer, über die essenzielle Funktionen des Fahrrads (Motorsteuerung, Beleuchtung etc.) gesteuert werden.
d) Versichert ist auch nachfolgend aufgeführtes, (lose) mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schlafsack, Schleppstange, Schloss, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer, Tandemstange/kupplung, Trinkflasche, Werkzeug, Werkzeugtasche, Zelt.
Dokumentversion: 2024.07
a) Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne oder mit Tretunterstützung (Pedelec/EBike), sowie dessen Anhänger (auch für den Kinderund Tiertransport). Soweit im Folgenden der Begriff “Fahrrad“ verwendet wird, sind damit auch Pedelecs/EBikes gemeint.
b) Versichert sind alle Mietfahrräder, die Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person von einem gewerblichen Anbieter für den Zeitraum von maximal 7 Tagen mieten und nutzen. Dem gleichgesetzt sind Fahrräder, die durch eine Fachwerkstatt kostenlos zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Fahrrad nach Ziffer 1.1. a) in Reparatur befindet.
c) Versichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und / oder dem Gebrauch des Fahrrads dienende Teile (auch Ersatzakku, Ladegerät und Kabel), sowie die zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser oder sonstiger mitgeführte (auch elektronischer) Diebstahlsicherungen.
Ein Teil ist fest mit dem Fahrrad verbunden, wenn es nicht ohne Beschädigung oder nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Sind Laufräder oder der Sattel mit Schnellspannern befestigt, gelten auch diese als fest verbunden. Ebenso als fest verbunden gelten vom Hersteller für das Pedelec/EBike mitgelieferte Bordcomputer, über die essenzielle Funktionen des Fahrrads (Motorsteuerung, Beleuchtung etc.) gesteuert werden.
d) Versichert ist auch nachfolgend aufgeführtes, (lose) mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schlafsack, Schleppstange, Schloss, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer, Tandemstange/kupplung, Trinkflasche, Werkzeug, Werkzeugtasche, Zelt.
Dokumentversion: 2024.07