In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Übertragung der Rechte:
Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:
Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
9. Vertragsbeendigung bei Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt das Abhandenkommen, die Zerstörung oder der Verkauf des Fahrrads gemäß Ziffer 1.1 a).
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die abhandengekommen, zerstört oder veräußert wurden.
10. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Dokumentversion: 2024.07
Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:
Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
9. Vertragsbeendigung bei Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt das Abhandenkommen, die Zerstörung oder der Verkauf des Fahrrads gemäß Ziffer 1.1 a).
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die abhandengekommen, zerstört oder veräußert wurden.
10. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Dokumentversion: 2024.07