In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Besonderheiten im Schadenfall:
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Verlangen Sie jedoch von uns eine Regulierung aus diesem Versicherungsvertrag, werden wir in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
7. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
Dokumentversion: 2024.07
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Verlangen Sie jedoch von uns eine Regulierung aus diesem Versicherungsvertrag, werden wir in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
7. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
Dokumentversion: 2024.07