In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Kündigung bei Prämienerhöhung:
Die sich aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 ergebende Prämienerhöhung werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.
21. Innovationsupdate
Verändern wir die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad/EBikeVersicherung (AFB) oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad/EBikeVersicherung () (Stand 01.07.2024) ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
22. Vorversicherergarantie
Dokumentversion: 2024.07
Die sich aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 ergebende Prämienerhöhung werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.
21. Innovationsupdate
Verändern wir die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad/EBikeVersicherung (AFB) oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad/EBikeVersicherung () (Stand 01.07.2024) ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
22. Vorversicherergarantie
Dokumentversion: 2024.07