In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Anzeigepflicht:
Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss in Textform (z. B. EMail, Telefax oder Brief) erfolgen.
Dokumentversion: 2024.07
Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss in Textform (z. B. EMail, Telefax oder Brief) erfolgen.
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