In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt AFB folgendes für Kündigung nach Versicherungsfall:
8.2.1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch wir den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform (z. B. EMail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Abweichende Regelungen zum Kündigungsrecht können sich, aus den Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad
/EBikeVersicherung () ergeben.
8.2.2. Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Kündigen Sie in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
8.2.3. Kündigung durch den Versicherer
Unsere Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang bei Ihnen wirksam.
9.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Dokumentversion: 2022.08
8.2.1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch wir den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform (z. B. EMail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Abweichende Regelungen zum Kündigungsrecht können sich, aus den Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad
/EBikeVersicherung () ergeben.
8.2.2. Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Kündigen Sie in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
8.2.3. Kündigung durch den Versicherer
Unsere Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang bei Ihnen wirksam.
9.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Dokumentversion: 2022.08