In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung ist der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Anhängern, Kfz-Dachboxen und Wasserfahrzeugen mitversichert – inklusive aufgeschlitzter Cabriodächer, mit Sonderregeln für elektronische Geräte und einem klaren Ausschluss für Wertsachen.
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen:
- aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen Kfz-Dachbox.
- aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Die Entschädigung für elektrische, elektronische und optische Geräte ist je Versicherungsfall auf maximal EUR 250 begrenzt.
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen inkl. Bargeld.
Der Versicherungsschutz gilt auch bei einer nachgewiesenen Totalentwendung eines Kraftfahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wird aus einem abgeschlossenen Auto, Wohnmobil, Anhänger, einer montierten Dachbox oder einem verschlossenen Boot etwas gestohlen, kann dies über die Hausratversicherung mitversichert sein. Wichtig ist, dass der Dieb ein fest verschlossenes Behältnis gewaltsam aufbrechen musste. Für Elektronik gelten dabei zusätzliche Bedingungen und eine besondere Höchstgrenze, während Wertsachen und Bargeld außen vor bleiben.
Häufige Fragen
Aus welchen Fahrzeugen ist ein Diebstahl mitversichert?
Mitversichert ist der Diebstahl aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), aus einem verschlossenen Anhänger, aus einer auf das Fahrzeug montierten verschlossenen Kfz-Dachbox sowie aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Zählt ein aufgeschlitztes Cabriodach als Aufbruch?
Ja. Zum Versicherungsschutz zählt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Wie sind elektronische Geräte abgesichert?
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal EUR 250 begrenzt.
Sind Wertsachen und Bargeld mitversichert?
Nein. Wertsachen inkl. Bargeld sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt auch bei einer nachgewiesenen Totalentwendung eines Kraftfahrzeugs.