Die Janitos Versicherung schließt mit der Marktgarantie in der Hausratversicherung Best Selection auch solche Schäden ein, die nicht oder nur teilweise gedeckt wären – sofern ein leistungsstärkerer Tarif am Markt bestünde. Welche Voraussetzungen gelten, welche Einschränkungen bestehen und wie sich die Marktgarantie kündigen lässt, erfahren Sie hier.
13.3.1. Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Marktgarantie leistet Janitos auch für Hausratschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
- nicht eingeschlossen sind oder
- hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind oder
- aufgrund einer Selbstbeteiligung nicht oder nur teilweise zu entschädigen sind oder
- aufgrund einer Mindestschadenhöhe nicht zu entschädigen sind.
Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach den Regelungen des leistungsstärkeren Tarifs, über den die Hausratschäden gemäß den Voraussetzungen von Ziff. 13.3.2. mitversichert wären.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung (Abschnitt A Ziff. 12 VHB 2010) bleiben unberührt.
13.3.2. Voraussetzungen für die Leistungen
Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der bei Janitos nicht versicherte oder nicht ausreichend versicherte Schaden wäre zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nachweislich über einen leistungsstärkeren Tarif auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) versichert gewesen.
- Der Versicherer, der den leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelassen.
- Der leistungsstärkere Tarif ist zum Zeitpunkt des Schadenereignisses allgemein und überregional für jedermann in Deutschland zugänglich.
- Der leistungsstärkere Tarif unterliegt dem deutschen Versicherungsvertragsrecht.
- Der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen keine Zusatzprämie.
- Die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe oder ihrem Umfang nach nicht bei Janitos versicherbar – auch nicht gegen eine Zusatzprämie.
Der Nachweis (in Form von Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Erfüllung der Voraussetzungen ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
13.3.3. Einschränkungen der Marktgarantie
Die Marktgarantie gilt nicht für:
- weitere, nicht im Versicherungsschein genannte Versicherungsorte.
- weitere Elementargefahren. Dazu zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Sturmflut und Grundwasser.
- Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Wertsachen; insbesondere dem Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Abhandenkommen von Wertsachen.
- Fahrraddiebstahl und Fahrradteilediebstahl sowie die Beschädigung von Fahrrädern und Fahrradteilen.
- vorsätzliche Schäden. Dies sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine Person, dessen Verhalten sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen muss (vgl. Abschnitt B Ziff. 12.3. VHB 2010), vorsätzlich verursacht.
- berufliche und gewerbliche Risiken.
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
- Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“.
- den Verzicht auf das Leistungskürzungs-, bzw. Leistungsverweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz zusteht.
- Selbstbeteiligungen, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch Wahl einer entsprechenden Tarifvariante mit uns vereinbart hat, oder wenn diese dem Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss oder die Fortführung des Vertrages angeboten wurde.
13.3.4. Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Marktgarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Die Marktgarantie ist eine Art Auffangdeckung: Gäbe es zum Schadenzeitpunkt einen am deutschen Markt frei zugänglichen, leistungsstärkeren Hausrattarif, der Ihren Schaden abgedeckt hätte, kann Janitos nach den Regelungen dieses Tarifs leisten – auch wenn der Schaden im eigenen Vertrag nicht oder nur teilweise gedeckt wäre. Den Nachweis dafür bringen Sie als Versicherungsnehmer. Für bestimmte Bereiche wie Wertsachen, Fahrräder, Elementargefahren oder vorsätzliche Schäden greift die Marktgarantie jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wofür leistet die Marktgarantie in der Hausratversicherung?
Sie leistet für Hausratschäden, die im vereinbarten Vertrag nicht eingeschlossen sind, hinsichtlich eines Sublimits nicht vollständig eingeschlossen sind, aufgrund einer Selbstbeteiligung nicht oder nur teilweise zu entschädigen sind oder aufgrund einer Mindestschadenhöhe nicht zu entschädigen sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Schaden müsste zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nachweislich über einen leistungsstärkeren Tarif auf Basis der VHB versichert gewesen sein. Dieser Anbieter muss in Deutschland zugelassen sein, der Tarif allgemein und überregional für jedermann zugänglich, dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen und ohne Zusatzprämie leisten. Zudem dürfen die Leistungen nicht bei Janitos versicherbar sein.
Wer muss den Nachweis erbringen?
Der Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen – in Form von Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln.
Für welche Fälle gilt die Marktgarantie nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für weitere Versicherungsorte, weitere Elementargefahren, Wertsachen, Fahrräder und Fahrradteile, vorsätzliche Schäden, berufliche und gewerbliche Risiken, Assistance-Dienstleistungen sowie Deckungen nach dem Prinzip der unbenannten Gefahren, Allgefahrendeckung, Reisegepäck- oder Elektronikversicherung.
Wie kann die Marktgarantie gekündigt werden?
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Marktgarantie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentversion: 2024.07