Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt der Schutz für Ansprüche gegenüber Dritten subsidiär: Besteht ein anderer Versicherungsvertrag, aus dem Ersatz beansprucht werden kann, geht dieser vor – nur wenn der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht bestreitet, wird vorgeleistet.
Für Ansprüche gegenüber Dritten gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung Folgendes:
- Diese Versicherung gilt subsidiär.
- Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Notreparaturen aus diesem Versicherungsvertrag besteht nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
- Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten.
- Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die Versicherung nach diesem Vertrag als die speziellere Versicherung.
- Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit jedoch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages.
- Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, dass die Hausratversicherung im Bereich der Ansprüche gegenüber Dritten nur nachrangig eintritt. Kann für einen Schaden Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangt werden, greift zunächst dieser andere Vertrag. Bestreitet der andere Versicherer jedoch schriftlich, dass er zuständig ist, tritt diese Versicherung in Vorleistung. Der gesetzliche Forderungsübergang bleibt dabei bestehen.
Häufige Fragen
Was bedeutet „subsidiär" bei dieser Versicherung?
Subsidiär bedeutet, dass ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Notreparaturen nicht besteht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
Gilt die Subsidiarität auch, wenn der andere Vertrag ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel hat?
Ja. Dies gilt auch dann, wenn die anderen Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die Versicherung nach diesem Vertrag als die speziellere Versicherung.
Was passiert, wenn der andere Versicherer seine Eintrittspflicht bestreitet?
Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages.
Bleibt der gesetzliche Forderungsübergang bestehen?
Ja. Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt.