Für die Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt deutsches Recht, und Klagen aus dem Versicherungsverhältnis richten sich nach den inländischen Gerichtsständen der ZPO und des VVG. Zudem umfasst der Tarif Best Selection Reiseleistungen wie ein weltweites Service-Telefon, Reiseinformationen, Dolmetschervermittlung und die Organisation der Rückreise bei erheblichen Schadenereignissen am Wohnort.
Anzuwendendes Recht; zuständiges Gericht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG.
12.13. Reiseleistungen
12.13.1. Reiseinformationen:
Ihnen steht exklusiv ein Service-Telefon zur Verfügung. 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche können Sie weltweit spezielle Reiseservice- und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Vor Reiseantritt und unterwegs im Ausland erteilen wir Ihnen unverbindliche Informationen über:
- Einreisebestimmungen
- gesetzliche Gegebenheiten
- Impfbestimmungen
- Warnungen der Weltgesundheitsorganisation
- Art und Ausbreitung von Krankheiten
- die Zusammenstellung der Reiseapotheke für bestimmte Reiseziele
- allgemeine medizinische Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf Reisen
- klimatische Verhältnisse
- und andere Informationen wie z.B. Banköffnungszeiten etc.
Unter einer Reise versteht sich im Rahmen dieser Bedingungen die Entfernung vom ständigen Wohnsitz in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Ausgangsland), die nicht 62 aufeinander folgende Tage überschreitet und im Ausgangsland beginnt und endet (nachfolgend „Reise“). Wohnsitz bedeutet die Adresse Ihres nachweislichen Hauptwohnsitzes, an welchem Sie steuerlich veranlagt sind (nachfolgend „Wohnsitz“).
12.13.2. Dolmetschervermittlung:
Bei einem Schadenfall im Ausland benennen wir Ihnen einen Dolmetscher. Die Kosten für den Dolmetscher werden nicht von uns übernommen werden.
12.13.3. Organisation der vorzeitigen Rückreise bei erheblichen Schadenereignissen am Versicherungsort (Elementarschäden am Wohnort während der Abwesenheit):
(1) Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens durch ein erhebliches Schadenereignis am Versicherungsort (Elementarschäden am Wohnort während der Abwesenheit) eingetreten ist, sorgen wir für Ihre Rückreise, sofern Sie von diesen Ereignissen überrascht worden sind.
(2) Die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten werden von uns nicht übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Auf den Vertrag wird deutsches Recht angewendet, und für Klagen sind die inländischen Gerichte nach den genannten gesetzlichen Regelungen zuständig. Darüber hinaus bietet der Tarif Unterstützung rund um Auslandsreisen: Sie erreichen ein Service-Telefon, erhalten unverbindliche Reiseinformationen, können sich einen Dolmetscher benennen lassen und werden bei einem schweren Schadenereignis an Ihrem Wohnort während Ihrer Reise bei der Rückreise unterstützt. Bestimmte Kosten wie die des Dolmetschers oder höhere Fahrtkosten trägt der Versicherer dabei nicht.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichte sind bei Klagen zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG.
Was zählt im Rahmen dieser Bedingungen als Reise?
Eine Reise ist die Entfernung vom ständigen Wohnsitz in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Ausgangsland), die nicht 62 aufeinander folgende Tage überschreitet und im Ausgangsland beginnt und endet.
Werden die Kosten für einen Dolmetscher übernommen?
Bei einem Schadenfall im Ausland wird Ihnen ein Dolmetscher benannt. Die Kosten für den Dolmetscher werden nicht übernommen.
Wird bei einem Schadenereignis am Wohnort die Rückreise organisiert?
Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens durch ein erhebliches Schadenereignis am Versicherungsort nicht oder nur zu einem anderen Zeitpunkt zuzumuten, sorgt der Versicherer für Ihre Rückreise, sofern Sie von diesen Ereignissen überrascht worden sind. Höhere Fahrtkosten gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise werden nicht übernommen.
Dokumentversion: 2024.07