Bei der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung gilt für die Abtretung eine klare Regel: Ansprüche aus dem Vertrag lassen sich vor ihrer endgültigen Feststellung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versicherers abtreten oder verpfänden.
Die Ansprüche aus der Versicherung können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Genehmigung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Solange noch nicht endgültig feststeht, welche Leistung Ihnen aus dem Vertrag zusteht, dürfen Sie diese Ansprüche nicht ohne Weiteres an eine andere Person übertragen oder als Sicherheit hinterlegen. Möchten Sie das dennoch tun, benötigen Sie vorab die ausdrückliche Zustimmung des Versicherers.
Häufige Fragen
Kann ich meine Ansprüche aus der Hausratversicherung abtreten?
Vor der endgültigen Feststellung der Ansprüche ist eine Abtretung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versicherers möglich.
Dürfen die Ansprüche verpfändet werden?
Auch eine Verpfändung ist vor der endgültigen Feststellung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versicherers zulässig.
Was heißt „vor ihrer endgültigen Feststellung“?
Damit ist der Zeitraum gemeint, in dem noch nicht abschließend feststeht, welche Ansprüche aus der Versicherung bestehen. In dieser Phase sind Abtretung und Verpfändung an die Genehmigung des Versicherers gebunden.
Was benötige ich für eine Abtretung oder Verpfändung?
Erforderlich ist die ausdrückliche Genehmigung des Versicherers.