Die Janitos Versicherung schließt in ihrer Hausratversicherung Best Selection auch privat und selbstgenutzte Ladegeräte wie Wallboxen für Elektrofahrzeuge in den Versicherungsschutz ein, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Schutz gelten und wo die Entschädigung begrenzt ist.
In Erweiterung zu A 6.2.3. VHB 2010 gilt:
Zum Hausrat gehören auch ausschließlich privat und selbstgenutzte Ladegeräte (z. B. Wallboxen), sofern sich diese auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Nicht versichert sind Folgeschäden an:
- dem Kraftfahrzeug,
- der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges,
- dem Gebäude selbst.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Bei der Installation wurden sämtliche Herstellervorgaben eingehalten.
- Die Installation wurde durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 3.500 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Eine privat genutzte Wallbox oder ein anderes Ladegerät für Ihr Elektrofahrzeug ist über den Hausrat mitversichert, wenn es auf dem Grundstück Ihrer versicherten Wohnung steht. Wichtig ist dabei eine fachgerechte Installation durch ein zugelassenes Fachunternehmen unter Beachtung der Herstellervorgaben. Schäden am Auto, an dessen Speichereinheit oder am Gebäude selbst sind von diesem Schutz nicht umfasst, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist meine Wallbox über die Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Ausschließlich privat und selbstgenutzte Ladegeräte wie Wallboxen gehören zum Hausrat, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Bei der Installation müssen sämtliche Herstellervorgaben eingehalten worden sein und die Installation muss durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt worden sein.
Sind Folgeschäden am Fahrzeug oder Gebäude mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Folgeschäden am Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges oder am Gebäude selbst.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 3.500 begrenzt.