In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung ist der Diebstahl von Fahrradanhängern, Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstühlen sowie Gehhilfen mitversichert – vorausgesetzt, Sie bewahren Unterlagen zu Hersteller und Marke der versicherten Sachen auf.
Mitversichert ist der Diebstahl von Fahrradanhängern, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen und Gehilfen.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller und die Marke der versicherten Sachen zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Was bedeutet das konkret?
Wird eines dieser Hilfsmittel – etwa ein Kinderwagen oder ein Krankenfahrstuhl – gestohlen, ist dieser Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert. Damit die Entschädigung reibungslos läuft, sollten Sie Belege zu Hersteller und Marke aufbewahren. Fehlen diese Unterlagen, müssen Sie die Merkmale des gestohlenen Gegenstands auf anderem Weg nachweisen.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim Diebstahl mitversichert?
Mitversichert ist der Diebstahl von Fahrradanhängern, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen und Gehhilfen.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren?
Sie müssen Unterlagen über den Hersteller und die Marke der versicherten Sachen beschaffen und aufbewahren.
Was passiert, wenn ich diese Unterlagen nicht habe?
Verletzen Sie diese Bestimmung, können Sie eine Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Best Selection.