In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Best Selection ist auch die räuberische Erpressung mitversichert: Wird das Heranschaffen der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst, greift der Versicherungsschutz im Rahmen eines versicherten Raubs.
In Erweiterung von Abschnitt A 3.4.3 VHB 2010 gilt:
Bei einem versicherten Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Wird bei einem versicherten Raub nicht nur die Herausgabe der Sachen, sondern auch das Herbeischaffen dieser Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe durch Erpressung erzwungen, greift der Versicherungsschutz ebenfalls.
Häufige Fragen
Ist räuberische Erpressung in der Hausratversicherung Best Selection versichert?
Ja. Bei einem versicherten Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Auf welcher Grundlage gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von Abschnitt A 3.4.3 VHB 2010.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Es muss ein versicherter Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010 vorliegen. In diesem Rahmen ist auch die erpresste Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe mitversichert.
Gilt dies für alle Tarife der Janitos Hausratversicherung?
Die hier beschriebene Regelung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.