In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser sowie Schmelzwasser von Schnee und Eis mitversichert. Welche Fälle ausgeschlossen bleiben und wie hoch die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt ist, erfahren Sie hier.
Abweichend von Abschnitt A 4 VHB 2010 sind Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis oder deren Folgen entstehen, mitversichert.
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch:
- Eindringen von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen,
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- einen durch Witterungsniederschläge hervorgerufenen Rückstau.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Dringt Regenwasser oder Schmelzwasser von Schnee und Eis unmittelbar ein und verursacht Schäden, greift der Schutz im Tarif Best Selection. Nicht abgedeckt sind jedoch Fälle, in denen das Wasser durch offen stehende Fenster oder Türen hereinkommt, sowie Schäden durch Grundwasser, Gewässer, Überschwemmung, Hochwasser oder Rückstau. Für die Regenschäden gibt es zudem eine anteilige Obergrenze der Entschädigung.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Regen- und Schmelzwasser mitversichert?
Ja. Abweichend von Abschnitt A 4 VHB 2010 sind Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis oder deren Folgen entstehen, mitversichert.
Welche Schäden bleiben ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sowie durch einen von Witterungsniederschlägen hervorgerufenen Rückstau.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Ist Wasser aus einem geöffneten Fenster mitversichert?
Nein. Schäden durch das Eindringen von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen bleiben ausgeschlossen.