In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung zählen auch die Räume einer vermieteten Einliegerwohnung zum Versicherungsort, sofern diese zu einem vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten Einfamilienhaus gehören. Für Hausrat von Mietern und Untermietern gelten dabei besondere Regeln.
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010 gilt:
Zum Versicherungsort gehören auch Räume einer vermieteten Einliegerwohnung, die zu einem vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten Einfamilienhaus gehören.
In diesen Räumlichkeiten besteht jedoch kein Versicherungsschutz für Hausrat von Mietern und Untermietern.
Hausrat, der dem Mieter oder Untermieter vom Versicherungsnehmer überlassen wurde, ist in diesen Räumlichkeiten nur versichert, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie in Ihrem selbst bewohnten Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung vermieten, ist diese Wohnung als Versicherungsort in Ihre Hausratversicherung eingeschlossen. Der eigene Hausrat der Mieter oder Untermieter ist dort allerdings nicht mitversichert. Nur wenn Sie Ihren Mietern eigenen Hausrat überlassen haben, kann dieser abgesichert sein – aber nur dann, wenn dafür nicht bereits ein anderer Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Gehört eine vermietete Einliegerwohnung zum Versicherungsort?
Ja, zum Versicherungsort gehören auch Räume einer vermieteten Einliegerwohnung, die zu einem vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten Einfamilienhaus gehören.
Ist der Hausrat der Mieter mitversichert?
Nein. In diesen Räumlichkeiten besteht kein Versicherungsschutz für Hausrat von Mietern und Untermietern.
Was gilt für Hausrat, den ich meinem Mieter überlassen habe?
Hausrat, der dem Mieter oder Untermieter vom Versicherungsnehmer überlassen wurde, ist in diesen Räumlichkeiten nur versichert, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010.