Muss der Urlaub wegen eines Schadens zu Hause vorzeitig abgebrochen werden, übernimmt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Best Selection die Mehrkosten der Rückreise – vorausgesetzt, die Entschädigung übersteigt voraussichtlich 5.000 Euro und die Anwesenheit vor Ort ist erforderlich.
Versichert sind:
Die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub, wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 am Versicherungsort die Anwesenheit des Versicherungsnehmers und/oder mitreisender Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, erforderlich wird und die Entschädigung des Versicherungsfalles voraussichtlich EUR 5.000 übersteigt.
Was gilt als Urlaubsreise:
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Umfang der Erstattung:
Mehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem für die Hinreise benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Schadenort.
Ihre Pflicht vor der Rückreise:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Urlaub sind und zu Hause ein versicherter Schaden eintritt, der Ihre Anwesenheit vor Ort nötig macht, können die zusätzlichen Kosten für die frühere Heimreise übernommen werden. Wichtig ist, dass der Schaden eine bestimmte Höhe erreicht und dass Sie sich vor der Abreise beim Versicherer melden und dessen Weisungen einholen.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten aus dem Urlaub erstattet?
Wenn durch einen Versicherungsfall gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 am Versicherungsort die Anwesenheit des Versicherungsnehmers und/oder mitreisender Personen in häuslicher Gemeinschaft erforderlich wird und die Entschädigung voraussichtlich EUR 5.000 übersteigt.
Was gilt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Für welches Reisemittel werden die Mehrkosten ersetzt?
Die Mehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem für die Hinreise benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Schadenort.
Was muss ich vor der Rückreise beachten?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.
Sind auch mitreisende Familienangehörige mitversichert?
Ja, die Regelung gilt für den Versicherungsnehmer und/oder mitreisende Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Dokumentversion: 2024.07