Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung schützt im Tarif Best Selection auch vor Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz – etwa in gemieteten oder eigenen Räumen des Arbeitgebers. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Grenzen für die Entschädigung bestehen und warum Wertsachen und Bargeld ausgenommen sind.
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Der Arbeitsplatz ist jene Stelle in einem Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt.
Der Versicherungsschutz ist auf Diebstähle in Gebäuden oder Räumlichkeiten beschränkt, die vom Arbeitgeber für mindestens 7 Tage gemietet wurden oder sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- Die Sachen werden während der offiziellen Geschäftszeiten entwendet.
- Es kann kein Ersatz von Dritten oder einer anderen Versicherung erlangt werden.
- Der Diebstahl wurde dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen an Ihrem Arbeitsplatz etwas gestohlen, kann die Hausratversicherung dafür aufkommen. Der Schutz greift dabei nur unter bestimmten Bedingungen – etwa während der Geschäftszeiten und nachdem Sie den Diebstahl beim Arbeitgeber gemeldet haben. Für die Erstattung gelten Höchstgrenzen, und Wertsachen sowie Bargeld sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja, mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Sachen müssen während der offiziellen Geschäftszeiten entwendet werden, es darf kein Ersatz von Dritten oder einer anderen Versicherung erlangt werden können, und der Diebstahl muss dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht worden sein.
In welchen Räumlichkeiten gilt der Schutz?
Der Versicherungsschutz ist auf Diebstähle in Gebäuden oder Räumlichkeiten beschränkt, die vom Arbeitgeber für mindestens 7 Tage gemietet wurden oder sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden.
Sind Wertsachen und Bargeld versichert?
Nein, für Wertsachen inkl. Bargeld besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Für elektrische, elektronische und optische Geräte beträgt die Leistung im Rahmen dieser Grenze maximal EUR 250.