Wer während eines stationären Aufenthalts in Krankenhaus, Reha- oder Pflegeeinrichtung bestohlen wird, ist in der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung mitversichert – der Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer oder aus Praxisräumen beim Arztbesuch zählt dazu, mit einer festgelegten Höchstentschädigung für Wertsachen und Geräte.
Mitversicherter Diebstahl:
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Der Versicherungsschutz gilt während eines vorübergehenden stationären Aufenthalts:
- Krankenaufenthalt
- Kuraufenthalt
- Reha-Aufenthalt
- Sanatoriumsaufenthalt
- Pflegeheimaufenthalt
- Altenheimaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 3 Monate)
Ebenfalls mitversichert ist der Diebstahl aus Praxisräumen bei einem Arztbesuch.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte ist je Versicherungsfall auf maximal EUR 500 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen während eines vorübergehenden stationären Aufenthalts – etwa im Krankenhaus, in der Reha oder im Pflege- bzw. Altenheim – Sachen aus dem Krankenzimmer gestohlen, springt die Hausratversicherung ein. Das gilt auch für einen Diebstahl aus Praxisräumen beim Arztbesuch. Für Wertsachen, Bargeld sowie elektrische, elektronische und optische Geräte gibt es dabei eine festgelegte Obergrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus dem Krankenzimmer mitversichert?
Ja. Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person während eines vorübergehenden stationären Aufenthalts.
Welche Aufenthalte sind abgedeckt?
Abgedeckt sind vorübergehende stationäre Kranken-, Kur-, Reha-, Sanatoriums-, Pflegeheim- oder Altenheimaufenthalte (Kurzzeitpflege bis max. 3 Monate).
Gilt der Schutz auch beim Arztbesuch?
Ja. Mitversichert ist auch der Diebstahl versicherter Sachen aus Praxisräumen bei einem Arztbesuch.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen und Geräte?
Die Entschädigung für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte ist je Versicherungsfall auf maximal EUR 500 begrenzt.