Die Janitos Versicherung leistet in der Hausratversicherung Best Selection bei Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen an versicherten elektrischen Geräten bis zu einem Alter von zwei Jahren – auch ohne vorangegangene versicherte Gefahr. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie sich der Fahrraddiebstahl einschließlich Pedelecs mitversichern lässt.
In Ergänzung von Abschnitt A 2 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen an versicherten elektrischen Geräten, deren Alter zum Zeitpunkt des Schadeneintritts maximal 2 Jahre beträgt, auch wenn diese Schäden nicht Folge einer unter Abschnitt A 2.1 VHB 2010 genannten Gefahr sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Gefahren Kurzschluss oder Stromschwankung nachweislich von außen auf elektronische Bauteile oder versicherte Sachen insgesamt eingewirkt haben.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
6. Fahrraddiebstahl
Sofern gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt gilt:
Mitversichert ist der Diebstahl von Fahrrädern. Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat (siehe Abschnitt A 9.2.1 VHB 2010) begrenzt. Die Regelungen zur Vorsorgeversicherung unter Abschnitt A 9.2.2. VHB 2010 sowie unter Ziff. 11.10. finden für diese Leistungsart keine Anwendung.
Sicherung der Fahrräder:
- Wenn sie nicht zur Fortbewegung genutzt werden, müssen Fahrräder und Elektrofahrräder durch ein eigenständiges Schloss gesichert werden. Fest montierte Schlösser (z. B. Rahmenschlösser) gelten nicht als eigenständig.
- Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch, hat der Versicherungsnehmer nach Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Er muss dort das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern.
Für die mit den versicherten Sachen lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit den versicherten Sachen abhandengekommen sind.
Nachweis- und Anzeigepflichten:
- Der Versicherungsnehmer hat geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) der versicherten Sachen zu belegen, zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Andernfalls ist die Entschädigung auf höchstens EUR 150 begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die versicherte Sache nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß Abschnitt B 8.3 VHB 2010 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Für Fahrradanhänger, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühle und Gehhilfen muss kein gesondert vereinbarter Versicherungsschutz gegen Prämienzuschlag vereinbart werden. Für diese Sachen besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 2.3.
7. Versicherte Sachen
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Geht ein junges Elektrogerät durch Kurzschluss oder Stromschwankungen kaputt, kann dafür Versicherungsschutz bestehen – selbst dann, wenn keine andere versicherte Gefahr die Ursache war. Wichtig ist, dass das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist und die Störung nachweislich von außen einwirkte. Gegen Aufpreis lässt sich zusätzlich der Diebstahl von Fahrrädern und Pedelecs absichern. Dabei sind bestimmte Sicherungs-, Nachweis- und Meldepflichten zu beachten, damit die Leistung erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind bei Kurzschluss oder Stromschwankungen versichert?
Versicherungsschutz besteht für versicherte elektrische Geräte, deren Alter zum Zeitpunkt des Schadeneintritts maximal 2 Jahre beträgt – auch wenn der Schaden nicht Folge einer unter Abschnitt A 2.1 VHB 2010 genannten Gefahr ist.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Die Gefahren Kurzschluss oder Stromschwankung müssen nachweislich von außen auf elektronische Bauteile oder versicherte Sachen insgesamt eingewirkt haben.
Sind auch Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja. Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs). Der Fahrraddiebstahl ist mitversichert, sofern er gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt ist.
Wie müssen Fahrräder gesichert werden?
Werden sie nicht zur Fortbewegung genutzt, müssen Fahrräder und Elektrofahrräder durch ein eigenständiges Schloss gesichert werden. Fest montierte Schlösser wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständig. In einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum ist das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
Was passiert, wenn ich den Erwerb des Fahrrads nicht nachweisen kann?
Ohne geeignete Unterlagen zu Erwerb und Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) kann Entschädigung nur verlangt werden, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen werden. Andernfalls ist die Entschädigung auf höchstens EUR 150 begrenzt.