Wer bei der Janitos Versicherung eine Hausratversicherung abschließt, erfährt hier, bis zu welcher Höhe Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin außerhalb von Wertschutzschränken je Versicherungsfall entschädigt werden.
In Erweiterung zu Abschnitt A 13.2.2 VHB 2010 gilt:
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf EUR 30.000 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Bewahren Sie Wertsachen wie Schmuck oder Edelmetalle nicht in einem Wertschutzschrank auf, leistet die Versicherung im Schadensfall bis zu einer festgelegten Obergrenze. Diese Grenze gilt für alle betroffenen Gegenstände zusammen pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 30.000 begrenzt.
Welche Sachen fallen unter diese Regelung?
Erfasst sind Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Gilt die Grenze pro Gegenstand oder je Versicherungsfall?
Die Begrenzung auf EUR 30.000 gilt je Versicherungsfall.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu Abschnitt A 13.2.2 VHB 2010.