In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au Pair mitversichert, wenn diese Person während ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
In Abänderung von Abschnitt A 6.2.3 (4) VHB 2010 gilt:
Mitversichert ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
8. Versicherungsort
Was bedeutet das konkret?
Wohnt eine Pflegekraft oder ein Au Pair während ihrer Tätigkeit mit in der Wohnung, gehört auch deren Hausrat zum versicherten Umfang. Der Schutz gilt im Rahmen der Versicherungssumme, die für den Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au Pair mitversichert?
Ja. Mitversichert ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz?
Der Hausrat ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers mitversichert.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Die Pflegekraft oder das Au Pair muss während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnen.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.