Wer bei der Janitos Versicherung eine Hausratversicherung abschließt, profitiert im Tarif Best Selection von einem erweiterten Versicherungsort: Auch privat genutzte Kellerräume innerhalb desselben Wohnorts sind mitversichert – sofern sie sich in der gleichen politischen Gemeinde wie die versicherte Wohnung befinden.
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010 gilt:
Zum Versicherungsort gehören auch ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Kellerräume, soweit sich diese im gleichen Wohnort (politische Gemeinde) wie die versicherte Wohnung befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht nur auf die Wohnung selbst. Auch ein separater Keller kann zum Versicherungsort zählen, wenn er privat genutzt wird und im selben Wohnort wie die versicherte Wohnung liegt. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gehören Kellerräume zum Versicherungsort?
Ja. Zum Versicherungsort gehören auch Kellerräume, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Müssen die Kellerräume am selben Ort wie die Wohnung liegen?
Die Kellerräume müssen sich im gleichen Wohnort (politische Gemeinde) wie die versicherte Wohnung befinden.
Sind auch beruflich genutzte Kellerräume mitversichert?
Erfasst sind ausschließlich zu privaten Zwecken genutzte Kellerräume.
Wer darf die Kellerräume nutzen, damit sie mitversichert sind?
Die Nutzung muss ausschließlich durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07