Die Janitos Versicherung schützt in der Hausratversicherung Best Selection aufgegebenes Reisegepäck vor Beschädigung, Zerstörung und Verlust, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befindet – inklusive klarer Meldepflichten und einer festen Entschädigungsgrenze.
Was ist versichert:
Versichert sind die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust von versicherten Sachen auf Reisen, während sie sich in Gewahrsam eines Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befinden.
Meldung und Nachweis im Schadenfall:
- Die Schäden sind dem Beförderungs-, Beherbergungsunternehmen oder der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden.
- Dem Versicherer ist hierüber eine Bestätigung des entsprechenden Unternehmens einzureichen.
- Das entsprechende Unternehmen ist vorab in Anspruch zu nehmen.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Geben Sie Ihr Gepäck etwa bei einer Fluggesellschaft, im Hotel oder an einer Gepäckaufbewahrung ab und wird es dort beschädigt, zerstört oder geht verloren, greift dieser Schutz. Wichtig ist, dass Sie den Schaden sofort beim jeweiligen Unternehmen melden, sich das bestätigen lassen und zunächst dieses Unternehmen in Anspruch nehmen. Die Leistung des Versicherers ist dabei pro Versicherungsfall auf einen festgelegten Anteil der Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Wann ist aufgegebenes Reisegepäck versichert?
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust von versicherten Sachen auf Reisen, während sie sich im Gewahrsam eines Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befinden.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Die Schäden sind dem Beförderungs-, Beherbergungsunternehmen oder der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Dem Versicherer ist hierüber eine Bestätigung des entsprechenden Unternehmens einzureichen.
Muss ich zuerst das Unternehmen in Anspruch nehmen?
Ja, das entsprechende Unternehmen ist vorab in Anspruch zu nehmen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.