Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection auch dann ein Einbruchdiebstahl, wenn der Täter zunächst in einen angrenzenden, nicht versicherten Raum des Gebäudes einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt – unabhängig von der Nutzung.
Als Einbruchdiebstahl gemäß Abschnitt A 3.2 VHB 2010 gilt auch, wenn der Täter in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Dabei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich ein Täter zunächst Zugang zu einem angrenzenden Raum, der selbst nicht versichert ist, und kann er von dort aus ohne weitere Hindernisse in die versicherten Räume gelangen, wird dies ebenfalls als Einbruchdiebstahl gewertet. Ob dieser angrenzende Raum privat oder gewerblich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufige Fragen
Gilt ein Einbruch als versichert, wenn der Täter über einen nicht versicherten Raum eindringt?
Ja. Als Einbruchdiebstahl gemäß Abschnitt A 3.2 VHB 2010 gilt es auch, wenn der Täter in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Kommt es auf die Nutzung des nicht versicherten Raumes an?
Nein. Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Welche Voraussetzung muss der Zugang zu den versicherten Räumen erfüllen?
Der Täter muss vom nicht versicherten Raum aus ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangen.
Muss sich der nicht versicherte Raum im selben Gebäude befinden?
Ja. Es handelt sich um einen nicht versicherten Raum des Gebäudes, in dem sich der versicherte Hausrat befindet.
Dokumentversion: 2024.07