Die Janitos Versicherung bietet in der Hausratversicherung Best Selection Schutz bei Trick- und Taschendiebstahl außerhalb des Versicherungsorts: Versichert ist der Diebstahl von Taschen samt Inhalt im unmittelbaren Einflussbereich – mit klaren Regeln, was als Tasche gilt und welche Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Geräte gelten.
In Erweiterung von Abschnitt A 3 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Taschen einschließlich deren Inhalt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Tasche befindet sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
- Die Wegnahme erfolgt durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes.
Nicht versichert:
- Allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche.
Im Sinne dieser Regelung gelten reine Schutzhüllen (z.B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Portemonnaies oder vergleichbare Behältnisse nicht als Taschen.
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3(4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, maximal EUR 5.000 begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 500.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen unterwegs eine Tasche gestohlen, weil ein Dieb geschickt, blitzschnell oder überraschend zugreift, und befand sich die Tasche in Ihrer unmittelbaren Nähe, ist der Verlust der Tasche mitsamt Inhalt grundsätzlich abgedeckt. Der Schutz greift nicht, wenn nur einzelne Gegenstände aus der Tasche entwendet werden. Behältnisse wie Geldbörsen oder reine Schutzhüllen zählen dabei nicht als Tasche. Für die Entschädigung gelten Höchstgrenzen – insgesamt sowie gesondert für Wertsachen, Bargeld und Geräte.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz bei Trick- und Taschendiebstahl?
Wenn sich die Tasche im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befindet und die Wegnahme durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes erfolgt.
Gilt eine Geldbörse oder Kamerahülle als Tasche?
Nein. Reine Schutzhüllen (z.B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Portemonnaies oder vergleichbare Behältnisse gelten nicht als Taschen.
Ist der Diebstahl nur des Tascheninhalts versichert?
Nein. Allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche ist nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, maximal EUR 5.000 begrenzt. Für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte beträgt die Leistung im Rahmen dieser Grenze maximal EUR 500.
Welche Sachen sind versichert?
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3(4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Dokumentversion: 2024.07