Die Janitos Versicherung erweitert in ihrer Hausratversicherung Best Selection den Schutz um den einfachen Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten auf dem Versicherungsgrundstück sowie um Vermögensschäden beim Online-Banking – jeweils mit klar geregelten Entschädigungsgrenzen und Voraussetzungen.
In Erweiterung von A 3 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten auf dem Versicherungsgrundstück.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und / oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme, maximal EUR 1.000 begrenzt.
2.20. Vermögensschäden beim Online-Banking
a) Versichert sind Vermögensschäden durch Dritte, die sich unberechtigten Zugriff auf die Internetzugangs- und Identifikationsdaten für das Online-Banking verschaffen und mit diesen Daten unberechtigte Überweisungen von ausschließlich privat genutzten Bankkonten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vornehmen.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem unberechtigten Zugriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten bzw. überwiesenen Betrags.
b) Versicherungsschutz besteht für alle onlinefähigen Konten von Banken, Kreditinstituten sowie Online-Bezahlsystemen wie z. B. PayPal oder Online-Treuhänder.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10 % der Versicherungssumme, maximal EUR 5.000 begrenzt.
d) Als Eintritt des Versicherungsfalls gilt der erstmalige unberechtigte Zugriff auf ein versichertes Bankkonto.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
e) Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- PC-Systeme im Haushalt des Versicherungsnehmers sind mit einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutz- und Spywaresoftware ausgestattet, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und aktualisiert werden.
- Internetzugangs- und Identifikationsdaten für das Online-Banking werden nicht auf den PC-Systemen im Haushalt des Versicherungsnehmers gespeichert. Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis von diesen Daten erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking des Kreditinstitutes unverzüglich sperren zu lassen.
- Der Versicherungsnehmer meldet unberechtigte Überweisungen bzw. Vermögensschäden unverzüglich seiner Bank und der zuständigen Polizeidienststelle.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
f) Nicht versichert sind aus den versicherten Schäden resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem nicht auf Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können oder auf Schäden, für die das kontoführende Bank- oder Kreditinstitut bzw. der Anbieter des Kontos haftet.
Was bedeutet das konkret?
Wird Kleinvieh, Futter oder Streuvorrat auf dem Versicherungsgrundstück gestohlen, springt der Schutz ein – allerdings nicht bei gewerblicher oder landwirtschaftlicher Tierhaltung und nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Zusätzlich sind finanzielle Verluste abgesichert, die durch Betrüger beim Online-Banking auf privat genutzten Konten entstehen. Dieser Schutz gilt jedoch nur, wenn bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und Schäden umgehend gemeldet werden.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Kleinvieh mitversichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten auf dem Versicherungsgrundstück. Kein Schutz besteht bei gewerblicher und / oder landwirtschaftlicher Tierhaltung.
Wie hoch ist die Entschädigung beim Diebstahl von Kleinvieh?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme, maximal EUR 1.000 begrenzt.
Welche Schäden beim Online-Banking sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden durch Dritte, die sich unberechtigten Zugriff auf Internetzugangs- und Identifikationsdaten verschaffen und damit unberechtigte Überweisungen von ausschließlich privat genutzten Bankkonten vornehmen. Der Schutz gilt für onlinefähige Konten von Banken, Kreditinstituten sowie Online-Bezahlsystemen wie PayPal oder Online-Treuhänder.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Online-Banking-Schäden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10 % der Versicherungssumme, maximal EUR 5.000 begrenzt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Online-Banking-Schutz?
PC-Systeme müssen mit einer stets aktuellen Firewall sowie Virenschutz- und Spywaresoftware ausgestattet sein. Zugangsdaten dürfen nicht auf diesen Systemen gespeichert werden, und bei Verdacht auf Missbrauch ist der Zugang unverzüglich zu sperren. Unberechtigte Überweisungen bzw. Vermögensschäden sind der Bank und der Polizei unverzüglich zu melden. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentversion: 2024.07