Mit der Erweiterung Nässeschäden in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung sind versicherte Sachen auch dann geschützt, wenn flüssige oder gasförmige Stoffe bestimmungswidrig austreten – etwa aus Rohren der Wasserversorgung, aber auch aus Schwimm- und Saunabecken, Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Anlagen für erneuerbare Energien.
In Erweiterung von Abschnitt A 4.2 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretende flüssige oder gasförmige Stoffe zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Die flüssigen oder gasförmigen Stoffe müssen ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen)
- damit verbundenen Schläuchen
- den sonstigen in Abschnitt A 4.2 VHB 2010 genannten Einrichtungen und Anlagen
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch flüssige oder gasförmige Stoffe, die bestimmungswidrig ausgetreten sind aus:
- Schwimm- und Saunabecken
- Wasserbetten
- Aquarien
- Terrarien
- Zimmerbrunnen und Wassersäulen
- Regenwassernutzungsanlagen
- Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung dehnt den Schutz bei Nässeschäden aus. Werden Ihre versicherten Sachen beschädigt, zerstört oder gehen verloren, weil flüssige oder gasförmige Stoffe unplanmäßig austreten, leistet der Versicherer Entschädigung. Neben klassischen Wasserleitungen sind auch weitere Quellen wie Schwimmbecken, Aquarien, Wasserbetten oder Anlagen für erneuerbare Energien einbezogen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt die Erweiterung Nässeschäden ab?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretende flüssige oder gasförmige Stoffe zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Aus welchen Quellen müssen die Stoffe austreten?
Aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen), damit verbundenen Schläuchen oder aus den sonstigen in Abschnitt A 4.2 VHB 2010 genannten Einrichtungen und Anlagen.
Sind auch Aquarien oder Schwimmbecken mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch flüssige oder gasförmige Stoffe, die bestimmungswidrig aus Schwimm- und Saunabecken, Wasserbetten, Aquarien, Terrarien, Zimmerbrunnen und Wassersäulen austreten.
Gilt der Schutz auch für Anlagen für erneuerbare Energien?
Ja. Auch bestimmungswidrig austretende Stoffe aus Regenwassernutzungsanlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind einbezogen.