Bei der Janitos Versicherung zählen in der Hausratversicherung Best Selection auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume zur Wohnung – selbst mit separatem Eingang. Erfahren Sie, welche Voraussetzung für den Versicherungsschutz dieser Räumlichkeiten gilt.
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3.1 VHB 2010 gilt:
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören zur Wohnung, auch wenn diese neben dem Zugang über die Wohnung über einen separaten Eingang verfügen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in diesen Räumlichkeiten ist:
- Dort wird neben dem Versicherungsnehmer und den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen nicht mehr als ein Angestellter regelmäßig tätig.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie Räume ausschließlich für Ihren Beruf oder Ihr Gewerbe, werden diese wie ein Teil Ihrer Wohnung behandelt. Das gilt auch dann, wenn die Räume zusätzlich zum Zugang über die Wohnung einen eigenen, separaten Eingang haben. Damit der Versicherungsschutz greift, darf dort außer Ihnen und den mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen höchstens ein Angestellter regelmäßig arbeiten.
Häufige Fragen
Gehören rein beruflich genutzte Räume zur versicherten Wohnung?
Ja. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören zur Wohnung.
Gilt das auch bei einem separaten Eingang?
Ja. Die Räume gehören zur Wohnung, auch wenn sie neben dem Zugang über die Wohnung über einen separaten Eingang verfügen.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz in diesen Räumen?
Dort darf neben dem Versicherungsnehmer und den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen nicht mehr als ein Angestellter regelmäßig tätig werden.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Sie gilt in Erweiterung zu Abschnitt A 6.3.1 VHB 2010.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07