Wer bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung nach einem versicherten Schaden ein Kleidungsstück nachhaltig ersetzt, erhält die tatsächlich entstandenen Mehrkosten von bis zu 25 % des Wiederbeschaffungswertes erstattet – begrenzt auf EUR 3.500 je Versicherungsfall und gegen Nachweis der Ersatzbeschaffung.
In Erweiterung zu A 9 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer erstattet die nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Mehrkosten für ein nachhaltig produziertes Kleidungsstück von bis zu 25 % des Wiederbeschaffungswertes, wenn nach einem versicherten Schaden ein Kleidungsstück neu beschafft werden muss.
- Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis einer Ersatzbeschaffung.
- Die Entschädigung für die anteiligen Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf EUR 3.500 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Muss nach einem versicherten Schaden ein Kleidungsstück neu gekauft werden und entscheidet man sich dabei für eine nachhaltig produzierte Variante, übernimmt die Versicherung die dadurch entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden bis zu einem bestimmten Anteil des Wiederbeschaffungswertes erstattet, sofern die Ersatzbeschaffung nachgewiesen wird und die vereinbarte Höchstgrenze je Versicherungsfall beachtet wird.
Häufige Fragen
Wie hoch werden die Mehrkosten für nachhaltig produzierte Kleidung erstattet?
Der Versicherer erstattet die nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Mehrkosten von bis zu 25 % des Wiederbeschaffungswertes.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung für die anteiligen Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf EUR 3.500 begrenzt.
Welche Voraussetzung gilt für die Entschädigung?
Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis einer Ersatzbeschaffung.
Wann greift die Erstattung der Mehrkosten?
Die Mehrkosten werden erstattet, wenn nach einem versicherten Schaden ein Kleidungsstück neu beschafft werden muss.