Die Janitos Versicherung schützt in der Hausratversicherung Best Selection auch bei Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb oder außen an Gebäuden – etwa aus Kundenschließfächern, Metallspinden oder Schränken, sofern das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Was ist versichert:
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Behältnissen, die außerhalb bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind.
Beispiele für solche Behältnisse:
- Kundenschließfächer
- Metallspinde oder -schränke
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Das Behältnis muss aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet worden sein.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sachen aus einem verschlossenen Behältnis gestohlen, das außen an einem Gebäude oder außerhalb angebracht ist, greift der Versicherungsschutz – vorausgesetzt, das Behältnis wurde dabei aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet. Für die Erstattung gelten festgelegte Höchstgrenzen, die sich an der Versicherungssumme orientieren und für bestimmte wertvolle Gegenstände zusätzlich gedeckelt sind.
Häufige Fragen
Welche Behältnisse sind gemeint?
Gemeint sind verschlossene Behältnisse, die außerhalb bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind, zum Beispiel Kundenschließfächer, Metallspinde oder -schränke.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gibt es eine Grenze für Wertsachen und Geräte?
Ja. Im Rahmen der Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.