Wer mit der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung verreist, ist bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Gepäckstücken wie Koffern, Reisetaschen oder Rucksäcken auf Urlaubsreisen geschützt – erfahren Sie, welche Sachen versichert sind, welche Grenzen gelten und welche Selbstbeteiligung anfällt.
Im Tarif Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung gilt für Diebstahl bzw. Abhandenkommen von Urlaubsgepäck Folgendes:
In Erweiterung von Abschnitt A 3.2 und 7.3 VHB 2010 gilt:
Auf Urlaubsreisen besteht Versicherungsschutz für die Entwendung oder das Abhandenkommen von Gepäckstücken (beispielsweise Koffer, Reisetaschen oder Rucksäcke) und deren Inhalt, auf die der Versicherungsnehmer während der Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem sonstigen Bus- oder Bahntransfer zum Urlaubsziel keinen Zugriff hat.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Es sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Nicht versichert sind:
- Hand-, Schulter- und ähnliche Taschen sowie deren Inhalt
- Wertsachen inkl. Bargeld
- elektrische, elektronische und optische Geräte
Entschädigung und Selbstbeteiligung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 500 begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf einer privaten Reise mit mindestens zwei Übernachtungen unterwegs sind und Ihr aufgegebenes Gepäck – etwa im Bus oder Zug – gestohlen wird oder verloren geht, springt der Versicherungsschutz ein. Erfasst sind Gepäckstücke wie Koffer oder Rucksäcke, auf die Sie während der Fahrt keinen Zugriff haben. Handtaschen, Wertsachen, Bargeld und elektronische Geräte bleiben außen vor. Für die Entschädigung gelten eine Höchstgrenze und ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen.
Häufige Fragen
Welche Gepäckstücke sind auf Urlaubsreisen versichert?
Versichert sind Gepäckstücke wie Koffer, Reisetaschen oder Rucksäcke und deren Inhalt, auf die der Versicherungsnehmer während der Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem sonstigen Bus- oder Bahntransfer zum Urlaubsziel keinen Zugriff hat.
Ab wann gilt eine Reise als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Hand-, Schulter- und ähnliche Taschen sowie deren Inhalt. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte.
Wie hoch ist die Entschädigung und die Selbstbeteiligung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 500 begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Wessen Sachen sind versichert?
Es sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Dokumentversion: 2024.07