In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung zählen auch privat genutzte Garagen zum Versicherungsort, sofern sie sich im gleichen Wohnort wie die versicherte Wohnung befinden – hier erfahren Sie die genauen Voraussetzungen.
Regelung für Garagen innerhalb des Wohnortes:
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3.4 VHB 2010 gilt:
Zum Versicherungsort gehören auch Garagen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie werden ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person genutzt.
- Die Nutzung erfolgt zu privaten Zwecken.
- Sie befinden sich im gleichen Wohnort (politische Gemeinde) wie die versicherte Wohnung.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Garage kann zum versicherten Bereich Ihrer Hausratversicherung gehören. Wichtig ist, dass Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts die Garage privat nutzen und dass sie in derselben Gemeinde liegt wie Ihre versicherte Wohnung. Diese Regelung erweitert den Versicherungsort über die eigentliche Wohnung hinaus.
Häufige Fragen
Gehört meine Garage zum Versicherungsort der Hausratversicherung?
Ja, sofern die Garage ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt wird und sich im gleichen Wohnort wie die versicherte Wohnung befindet.
Wo muss sich die Garage befinden?
Die Garage muss sich im gleichen Wohnort (politische Gemeinde) wie die versicherte Wohnung befinden.
Darf die Garage auch gewerblich genutzt werden?
Nein, die Garage muss zu privaten Zwecken genutzt werden, damit sie zum Versicherungsort gehört.
Wer darf die Garage nutzen, damit sie mitversichert ist?
Die Garage muss ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person genutzt werden.