Bei der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung müssen Versicherte im Schadenfall bestimmte Obliegenheiten erfüllen: den Schaden unverzüglich über die Notfallrufnummer melden, für Schadenminderung sorgen, Weisungen befolgen, Straftaten der Polizei anzeigen und angeforderte Belege beibringen.
Im Tarif Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung gilt für Obliegenheiten Folgendes:
Die begünstigte Person hat bei Eintritt des Versicherungsfalles:
- dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich unter der zur Verfügung gestellten Notfallrufnummer anzuzeigen. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem Dritten zu, so hat dieser diese Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
- nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen;
- Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung und Schadenminderung ggf. auch mündlich oder telefonisch einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten;
- Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung und Schadenminderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen; erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;
- Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
- vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, sind bestimmte Pflichten (Obliegenheiten) zu beachten. Dazu gehört, den Schaden schnellstmöglich über die Notfallrufnummer zu melden, den Schaden im Rahmen des Möglichen zu begrenzen, Hinweise des Versicherers einzuholen und zu befolgen, Straftaten bei der Polizei anzuzeigen und angeforderte Nachweise vorzulegen. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie muss ich einen Schaden melden?
Der Schadeneintritt ist dem Versicherer unverzüglich, nachdem die begünstigte Person davon Kenntnis erlangt hat, unter der zur Verfügung gestellten Notfallrufnummer anzuzeigen.
Muss ich einen Einbruch oder Diebstahl der Polizei melden?
Ja. Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
Was gilt, wenn ich Weisungen des Versicherers erhalte?
Weisungen zur Schadenabwendung und Schadenminderung sind, soweit zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
Muss ich versuchen, den Schaden zu begrenzen?
Ja. Die begünstigte Person hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Muss ich Belege einreichen?
Vom Versicherer angeforderte Belege sind beizubringen, sofern deren Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07