Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung entfällt im Tarif Best Selection die Entschädigungspflicht, wenn die begünstigte Person den Versicherer arglistig über den Grund oder die Höhe der Entschädigung täuscht oder zu täuschen versucht – rechtskräftig festgestellter Betrug gilt dabei als bewiesen.
Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen:
- a) Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn die begünstigte Person den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
- b) Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen die begünstigte Person wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß a) als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer bei einem Schaden bewusst falsche Angaben macht, um mehr oder überhaupt eine Entschädigung zu erhalten, riskiert den vollständigen Verlust des Anspruchs. Steht ein Betrug durch ein rechtskräftiges Strafurteil fest, muss die Täuschung nicht mehr gesondert nachgewiesen werden – sie gilt dann als bewiesen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann muss der Versicherer keine Entschädigung zahlen?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn die begünstigte Person ihn arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Zählt schon ein Täuschungsversuch?
Ja. Bereits der Versuch, den Versicherer arglistig über entscheidungsrelevante Tatsachen zu täuschen, führt zur Freiheit von der Entschädigungspflicht.
Was gilt bei einem rechtskräftigen Strafurteil?
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen die begünstigte Person wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Auf welche Angaben bezieht sich die Täuschung?
Auf Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.