Bei der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung übernehmen der Versicherer und die AXA Assistance keine Haftung für die Qualität der von Dienstleistungsbetrieben geleisteten Arbeiten sowie für Verzögerungen oder Schäden durch diese Betriebe – die Vermittlung eines Dienstleisters dient allein der Hilfe für die begünstigte Person.
Im Tarif Hausratversicherung Best Selection gilt für den Haftungsausschluss Folgendes:
Der Versicherer und die AXA Assistance haften nicht für:
- die Qualität der von den Dienstleistungsbetrieben geleisteten Arbeiten,
- Verzögerungen oder Verhinderungen bei der Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 12.3. durch den Dienstleister.
Darüber hinaus können der Versicherer und die AXA Assistance nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die von den Dienstleistungsbetrieben verursacht wurden.
Das Eingreifen des Versicherers bzw. der AXA Assistance hat nur zum Ziel, der begünstigten Person durch Vermittlung eines Dienstleisters weiter zu helfen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn über die Hausratversicherung ein Dienstleister vermittelt wird, sorgen der Versicherer und die AXA Assistance lediglich für diese Vermittlung. Für die Arbeit des Dienstleisters selbst – etwa deren Qualität, mögliche Verzögerungen oder verursachte Schäden – stehen sie nicht ein. Die Unterstützung besteht allein darin, der begünstigten Person durch die Vermittlung eines geeigneten Dienstleisters zu helfen.
Häufige Fragen
Haften der Versicherer und die AXA Assistance für die Qualität der Dienstleisterarbeiten?
Nein. Der Versicherer und die AXA Assistance haften nicht für die Qualität der von den Dienstleistungsbetrieben geleisteten Arbeiten.
Wer haftet für Schäden, die ein Dienstleistungsbetrieb verursacht?
Der Versicherer und die AXA Assistance können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die von den Dienstleistungsbetrieben verursacht wurden.
Wird für Verzögerungen bei der Leistungserbringung gehaftet?
Nein. Für Verzögerungen oder Verhinderungen bei der Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 12.3. durch den Dienstleister wird nicht gehaftet.
Welches Ziel hat das Eingreifen des Versicherers bzw. der AXA Assistance?
Das Eingreifen hat nur zum Ziel, der begünstigten Person durch Vermittlung eines Dienstleisters weiter zu helfen.