Wenn ein Rauch-, Hitze- oder Gasmelder in der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung einen Fehlalarm auslöst, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Beseitigung von Aufbruchschäden nach einer polizeilich oder von der Feuerwehr veranlassten Notöffnung – bis zu einer festgelegten Grenze und unter klaren Voraussetzungen.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Fehlalarms von Rauch-, Hitze- oder Gasmeldern entstandenen Kosten für die Beseitigung der Aufbruchschäden an Fenstern, Außentüren oder anderen Gebäudeöffnungen durch eine von der Polizei oder Feuerwehr veranlasste Notöffnung.
Ferner sind eventuelle Beschädigungen an versicherten Gegenständen versichert, die durch die unmittelbare Notöffnung entstehen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Es muss sich um einen vom VDS anerkannten Rauch-, Hitze- oder Gasmelder handeln.
- Der Melder muss gemäß den anerkannten Regeln der Technik eingebaut sein.
Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Löst ein anerkannter und fachgerecht eingebauter Melder einen Fehlalarm aus und rücken Polizei oder Feuerwehr an, kann es sein, dass sie sich Zutritt verschaffen müssen. Die dabei entstehenden Aufbruchschäden an Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeöffnungen sowie Schäden an versicherten Gegenständen durch diese Notöffnung sind bis zur genannten Höchstgrenze mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Fehlalarm ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für die Beseitigung der Aufbruchschäden an Fenstern, Außentüren oder anderen Gebäudeöffnungen durch eine von Polizei oder Feuerwehr veranlasste Notöffnung.
Sind Schäden an meinen Gegenständen durch die Notöffnung mitversichert?
Ja. Eventuelle Beschädigungen an versicherten Gegenständen, die durch die unmittelbare Notöffnung entstehen, sind ebenfalls versichert.
Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz?
Es muss sich um einen vom VDS anerkannten Rauch-, Hitze- oder Gasmelder handeln, der gemäß den anerkannten Regeln der Technik eingebaut ist.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000 begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07